Publikationen des Jahres 2010

Sinnvolle und anfechtbare Einbürgerungen

Leider hat das Bundesgericht 2003 entschieden, dass Einbürgerungen an der Urne nicht mehr möglich sind. Ein Entscheid, der für viele Bürgerinnen und Bürger nach wie vor unverständlich und absurd ist. Ändern lässt sich das aber leider nicht mehr.

Das neue Bürgerrechtsgesetz will nun die seit damals geltende Notverordnung ablösen. Was muss zwingend im „neuen“ Bürgerrechtsgesetz verankert werden, sollte es denn wirklich dem Bürger dienen? Sicher einerseits, dass ein Einbürgerungswilliger alle Nachweise, dass er den Schweizer Pass verdient, selber liefern muss. Neben klar definierten und für alle transparenten Kriterien muss der Nachweis, dass alle Kriterien erfüllt sind, künftig voll und ganz vom Antragsteller erbracht werden und nicht von einer Kommission. Zweitens sollen Einbürgerungsentscheide weiterhin, wenn schon nicht an der Urne, so doch mindestens bei den Gemeindeversammlungen verbleiben. Würden künftig die Einbürgerungskommissionen abschliessend einbürgern, so hätte dies die Folge, dass ein Fehlentscheid nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern angefochten werden könnte. Die Bürger hätten nichts mehr zu den Einbürgerungen zu sagen; keinerlei Einsprachemöglichkeit auch nicht im Falle einer Fehlentscheidung durch die besagte Einbürgerungskommission. Auf der andern Seite kann ein Ausländer einen ablehnenden Entscheid der Einbürgerungskommissionen weiterhin bis vor Bundesgericht anfechten.

Ein „neues“ Bürgerrecht, welches den Namen Bürgerrecht verdient, muss auch zwingen den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Noch weitere „Zwangs-Entmachtung“ der Bevölkerung darf nie und nimmer akzeptiert werden. Überraschenderweise haben alle Parteien – ausser der SVP – dieser „Entmachtung“ in ihren Vernehmlassungsantworten zugestimmt. Dies ist doch sehr überraschend, denn am 1. Juni 2008 hat der Kanton Schwyz der Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ mit 59.9% Ja – Stimmen unmissverständlich zugestimmt. Wieder einmal setzt sich einzig die SVP für den Willen der Stimmbürger und für die Stärkung der Volksrechte ein.

Meine Politik

Ich setze mich für eine unabhängige, sichere und selbstbewusste Schweiz ein. Die Schweiz braucht mehr mutige Nationalrätinnen.

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Mein Wahlkampf

Ich kandidiere am 23. Oktober 2011 für meine erste Amtsdauer als Nationalrätin des Kantons Schwyz.

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