Publikationen des Jahres 2010

Aushöhlung der direkten Demokratie

Im Kanton Schwyz ist eine neue Kantonsverfassung in Vorbereitung. Der Auftrag der Bevölkerung lautete nicht nur eine neue und modernere Kantonsverfassung für unseren Kanton Schwyz auszuarbeiten, sondern eine BESSERE Kantonsverfassung.

Aber bereits hier im Grundsatz scheiden sich die Geister. Die einen scheinen der Meinung zu sein, eine neue Kantonsverfassung muss so oder so sein – egal ob diese nun besser ist oder nicht, denn schliesslich habe die Bevölkerung den entsprechenden Auftrag erteilt. Falsch! Wäre das so, dann müsste ja die Bevölkerung gar nicht mehr über das neue Werk befinden. Folgedessen ist eine kritische Prüfung und eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile einer neuen Kantonsverfassung gerechtfertigt. Dies ist nicht nur die Aufgabe der gewählten Kantonsräte, welche entsprechend ihrem Auftrag als Volksvertreter Anträge und Änderungswünsche in die kantonsrätlichen Debatten einbringen müssen. (wenn nötig auch über 30 wie von den 41 SVP Kantonsräten). Spätestens bei der Abstimmung ist es dann die Aufgabe der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sorgfältig abzuwägen ob die Vorteile einer möglichen neuen Kantonsverfassung die Nachteile aufwiegen können.

In Erinnerung an die Debatten rund um die letzte Revision der Bundesverfassung. In den Protokollen kann nachgelesen werden, dass auf die Frage von Nationalrat Peter Föhn, ob denn die neue Verfassung Auswirkungen auf die Einbürgerungen haben werde, stets vehement verneint wurde. Aus der Verfassung, so sagte man, seien keine direkten Ansprüche abzuleiten. Wir sehen, wo wir heute sind: Einbürgerungen an der Urne sind nicht mehr möglich, die Bevölkerung wurde in dieser Frage erst angelogen und dann entmündigt.

Wie wird das dereinst bei der neuen Kantonsverfassung aussehen? Nehmen wir das Beispiel mit den Wahlkreisen. Eine bewährte Praxis soll zu Gunsten der kleinen und kleinst Parteien geändert werden. Chancengleichheit wird das genannt. Aber kleine Parteien haben auch heute exakt die gleichen Voraussetzungen gross zu werden, wie es dereinst die SVP hatte. Auch sie hat klein begonnen und das bestehende Wahlsystem war trotzdem kein Hinderungsgrund. Wer gute politische Arbeit leistet, verlässlich, gradlinig und konsequent politisiert, der wird auch bei den Mandaten entsprechend zulegen können. Warum sollen wir also unser Wahlsysstem ändern? Die Verfassungskommission wird ja nochmals über die Bücher gehen und eine allfällige Änderung sogar streichen. Nur, damit ist das Problem noch nicht gelöst. Bei einer Totalrevision der Kantonsverfassung wird höchstwahrscheinlich das Bundesgericht eine Änderung des Wahlsystems verlangen und den Kanton Schwyz, damit zu Änderungen zwingen, die wir vielleicht gar nicht wollen…… (siehe Nidwalden) Sollen wir also das Risiko eingehen? Wiegen die andern Vorteile der neuen Kantonsverfassung diesen Nachteil auf? Für mich jedenfalls nicht – denn die neue Kantonsverfassung hat noch etliche versteckte Forderungen, die enorme Kostenfolgen und vor allem die Einschränkung der Volksrechte nach sich ziehen.

Lassen wir die Verfassungskommission ihr Werk nochmals überdenken, die Kantonsräte nochmals Verbesserungen fordern und entscheiden wir als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dann, ob wir ein erneutes Risiko, wie bei der Bundesverfassung (und den Folgen bei den Einbürgerungen) wirklich eingehen wollen.

Meine Politik

Ich setze mich für eine unabhängige, sichere und selbstbewusste Schweiz ein. Die Schweiz braucht mehr mutige Nationalrätinnen.

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Mein Wahlkampf

Ich kandidiere am 23. Oktober 2011 für meine erste Amtsdauer als Nationalrätin des Kantons Schwyz.

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